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Die Teilnahme-Bedinungen enthalten viele nützliche Hinweise und Erklärungen zur Teilnahme in der Tauschbörse. Bei Fragen senden Sie uns gerne eine Mail.
Die Liste der Teilnahmebedingungen ist so ausführlich, damit alle Beteiligten ungestörten Tauschhandel betreiben können. Das Team von Bambali.net behält sich dabei jederzeit das Hausrecht vor, um böswillige Inserate zu unterbinden. Doch wir sind nicht allwissend, und deswegen können wir keine Garantie für die Qualität der Tauschangebote übernehmen. Der Teilnehmer ist deshalb selbst im vollen Umfang für all seine Aktivitäten bei Bambali verantwortlich.

Tauschmetropolen

Kürzlich Online: 14

Teilnahmebedingungen

Ziele und Organisation des Bambali Tauschrings
Der Bambali Tauschring ist ein privates Projekt. Das Projekt-Team führt die Pflege des Online-Systems durch und übt das Hausrecht aus. Ziel dieses Projektes ist die möglichst unmittelbare, geldlose Vermittlung von Tauschgeschäften und nachbarschaftlichen Kontakten zwischen den TeilnehmerInnen (nachstehend Teilnehmer genannt).
Gebühren
Bambali ist nicht gewinnorientiert; deshalb werden keine Gebühren erhoben.
Wer mitmachen kann

Teilnehmen können volljährige, rechts- und geschäftsfähige Personen und von eben solchen geführte lokale Tauschinitiativen (wie Tauschringe oder Nachbarschaftshilfen), die willens sind, Tauschhandel mittels des zur Verfügung gestellten Online-Systems innerhalb einem der unterstützten Länder zu betreiben.

Beginn und Ende der Teilnahme

Die Teilnahme beginnt mit Absenden des Registrierungsformulars. Eine Beendigung der Teilnahme ist nur mit ausgeglichenem oder positivem Tauschkonto möglich, und kann durch den Teilnehmer direkt im Online-System veranlasst werden. Bei Ende des Bambali Projektes endet die Teilnahme automatisch. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Teilnahme.

Tauschkonten
Jeder Teilnehmer erhält ein Tauschkonto, das von Bambali geführt wird. Auf diesem Konto werden die Tauschvorgänge zwischen den Teilnehmern dokumentiert. Alle Konten beginnen mit Kontostand Null. Die Verrechnung der Tauschvorgänge erfolgt über ein Online-Formular. Der Empfänger einer Ware oder Dienstleistung überweist den ausgehandelten Betrag auf das Konto des Tauschpartners. Die auf den Tauschkonten verbuchten Werte stellen ausschließlich „moralische“ Guthaben bzw. Verpflichtungen zwischen den Teilnehmern dar. Sie können nicht in Landeswährung oder als sonstige Leistung eingefordert werden.
Verrechnungseinheit
Die Verrechnungseinheit heißt „Bam“. Es wird empfohlen, für einen Bam den ungefähren Wert eines Euro anzusetzen. Beträge werden auf ganze Bam gerundet, es gibt keine Bam-Cent.
Tauschregeln

Von Bambali vermittelte Tauschgeschäfte basieren grundsätzlich auf mündlichen Tauschverträgen, die durch die tauschenden Parteien geschlossen werden. Der Tausch wird geldlos durchgeführt und bei Bedarf auf Tauschkonten dokumentiert. Durch ein Tauschgeschäft entstehende Auslagen sollen, sofern dies nicht zu umgehen ist, in von beiden tauschenden Parteien akzeptierten Landeswährungen beglichen werden. Von dieser Regelung abweichende Vereinbarungen müssen von beiden Parteien schriftlich getroffen werden, sie sind sonst ungültig. Kein Teilnehmer ist verpflichtet, ein Tauschgeschäft auszuführen oder auf ein Angebot einzugehen; jeder Tausch ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen den beiden Tauschpartnern.

Sorgfaltspflicht und Selbstschutz

Die Teilnehmer verpflichten sich, vor einem Tauschgeschäft die Identität und Liquidität des Tauschpartners und dessen Kontostand zu prüfen. Als Vermittler kann Bambali keine Verantwortung für die Angaben der Teilnehmer übernehmen. Im Betrugsfalle ist unverzüglich die Polizei und anschließend Bambali zu informieren.

Informations-Vereinbarung
Mitteilungen und Informationen zwischen Bambali und dem Teilnehmer werden grundsätzlich ausschließlich per E-Mail oder über das Online-System ausgetauscht. Bambali behält sich das Recht vor, die Teilnehmer über alle für die Teilnahme relevanten Informationen per E-Mail zu informieren.
Überziehungsrahmen
Um einen Überziehungsrahmen eingerichtet zu bekommen, muss ein Teilnehmer erfolgreich am Identifikations-Verfahren teilnehmen. Es besteht durch bloße Teilnahme an diesem Verfahren kein Anspruch auf Einrichtung des Überziehungsrahmens, sofern Bambali nicht eindeutig von der Aufrichtigkeit des Antrages überzeugt ist. Dies dient dem Schutz des Bambali Tauschringes und aller Teilnehmer. Bambali behält sich vor, die maximalen Soll- und Haben-Werte zu begrenzen, wenn dies für erforderlich gehalten wird.
Haftung
Bezüglich der Tauschvorgänge bestehen keine schuld-rechtlichen Beziehungen zwischen den Teilnehmern einerseits und Bambali andererseits. Bambali übernimmt keine Garantie für Wert und Qualität der getauschten Dienstleistungen und Gegenstände. Es arbeitet ausschließlich als Vermittlungsstelle. Die Verantwortung für den Tausch liegt bei den Teilnehmern. Für eventuell auftretende rechtliche Konsequenzen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
Transparenz/Vertraulichkeit
Die Inserate auf Bambali sind grundsätzlich öffentlich einsehbar und dienen sowohl zu Informations- als auch zu Werbezwecken. Lesen Sie bitte die Datenschutz-Hinweise, sie sind Voraussetzung für die Teilnahme bei Bambali. Bambali macht sich die Inserate der Teilnehmer nicht zu Eigen. Obwohl jedes Inserat vor der Veröffentlichung durch einen Bambali-Mitarbeiter geprüft wird, ist der Inserent im vollen Umfang für den Inhalt des Inserats verantwortlich.
Anbahnung von Tauschgeschäften
Weder Bambali noch Mitglieder seines Projekt-Teams greifen in die Anbahnung der Tauschgeschäfte der Teilnehmer ein. Die Tauschgeschäfte kommen derart zustande, dass eine der Vertragsparteien (Inserent) öffentlich das Interesse am Tausch bekundet. Die jeweils andere Vertragspartei nutzt das Online-System, um sich über den Inserenten zu informieren und mit ihm in Kontakt zu treten. Ziel dieses Kontaktes ist die Einigung über die Rahmenbedingungen des Tauschgeschäfts, als auch der Austausch der für die Vertragsschließung und Vertragserfüllung erforderlichen Daten.
Steuern
Die Teilnehmer sind für eine evtl. Besteuerung ihrer Transaktionen bzw. Guthaben selbst verantwortlich. Bambali ist weder befugt noch verpflichtet, dem Finanzamt Angaben zu machen oder in dessen Namen Steuern einzuziehen. Anfallende Steuern sind Auslagen, die gemäß der Tauschregeln geltend gemacht werden können.
Rechtliche Hinweise

Die folgenden Anmerkungen sind unverbindliche Hinweise, die dem Teilnehmer die Beurteilung seiner rechtlichen Situation bei Bambali vereinfachen sollen. Bambali gibt hierauf keine Gewähr. Tauschgeschäfte im nicht gewerblichen Rahmen sind verschiedener Quellen zufolge steuerfrei. Sie können jedoch den Status der Arbeitslosigkeit insofern beeinträchtigen, dass der Tauschende dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht. Dies ist verschiedenen Quellen zufolge ab 15 Stunden Tauschbeschäftigung pro Woche der Fall. Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern wird geraten, sich vor Teilnahme bei Bambali mit den zuständigen Sachbearbeitern der entprechenden Behörden zu beraten und die Ergebnisse dieser Beratungen schriftlich festzuhalten.

Verschiedenes
Inserate, die nach Auffassung der Bambali-Betreiber den Grundsätzen von Bambali widersprechen, können zurückgewiesen werden. Verhaltensweisen zum Nachteil von Bambali oder seinen Teilnehmern können den Ausschluss vom Bambali Tauschring zur Folge haben. Da es sich bei Bambali um ein sehr junges Projekt handelt, ist vorgesehen, dass sich diese Teilnahmebedingungen wie alle Rahmenbedingungen des Projektes jederzeit ändern können. Diese Änderungen werden zugunsten des Projektes (und somit der Teilnehmer) vorgenommen. Es steht jedem Teilnehmer frei, bei Inkrafttreten eventueller Änderungen das Projekt zu verlassen, sofern der Kontostand ausgeglichen oder positiv ist. Änderungen der Teilnahmebedingungen werden an dieser Stelle veröffentlich, und erfordern keine weitere Ankündigung.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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